Bundesrat Einsatz von Laserbehandlungen
Vor nicht allzu langer Zeit haben wir uns hier mit der Tatsache auseinandergesetzt, dass in Deutschland praktisch fast jeder, der einige, wenige Bedingungen erfüllt, Tattoo-Entfernungen per Laser anbieten darf. Nun müsste es aber heißen: anbieten durfte. Denn am 19. Oktober 2018 entschied der Deutsche Bundesrat: Die Modernisierung des Strahlenschutzrechts kommt. Und damit war Berlin schneller als es unser Protagonist im Artikel „Wohin mit dem Arschgeweih?“ sich hatte träumen lassen.
Tattoo-Entfernung nur noch durch Ärzte
Denn ab dem 01. Januar 2021 dürfen Tattoos nur noch von approbierten Ärzten entfernt werden. Und diese müssen eine entsprechende Weiter- oder Fortbildung vorweisen können. Ursprünglich war angedacht gewesen, diese Behandlungen nur von Fachärzten, also Ärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie durchführen zu lassen. Dieser sogenannte „Fachärztevorbehalt“ wurde dann aber wieder zurückgenommen. Was nicht zurückgenommen wurde, ist die Tatsache, dass jedem anderen diese Behandlungen ab dem Jahr 2021 untersagt sind.
Für viele, die daraus ein Geschäftsmodell gemacht haben, hat die Uhr also angefangen zu ticken. Die lange Übergangszeit erklärt der Gesetzgeber dadurch, dass der Erwerb der entsprechenden Fachkenntnisse durch Ärzte eine Zeit dauern werde.
Auch Haarentfernung wird reglementiert
Etwas weniger einschneidend werden die Veränderungen für diejenigen sein, die sich nicht auf die Laser-Entfernung von Tattoos sondern von Haaren spezialisiert haben. Diese Behandlungen müssen nicht durch einen Arzt oder eine Ärztin durchgeführt werden. Allerdings müssen die Betreiber solcher Anlagen zukünftig auch eine spezielle Aus- und Weiterbildung vorweisen können. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass auch der Erwerb dieser Fachkenntnisse etwas Zeit benötigt, ist hier der Stichtag der 01.01.2022. Ab diesem Tag heißt es für Anbieter ohne Sachkenntnisnachweis: Laser aus.
Pro und Contra
Die Entscheidung des Bundesrats hat natürlich nicht nur Befürworter auf den Plan gerufen. Viele Kritiker vermuten Lobby- und Klientelpolitik dahinter. Wenn man in Betracht zieht, dass ungefähr jeder fünfte Deutsche tätowiert ist, muss man kein großer Rechenkünstler sein, um sich klarmachen zu können, wie viel Geld man zukünftig mit Tattoo-Entfernung verdienen kann. Und dieses Geld – so die Kritiker – wolle man dann eben lieber den Ärzten zukommen lassen als der freien Wirtschaft.
Was bei dieser Art der Argumentation aber gerne vergessen wird, ist die Tatsache, dass der Umgang mit einem Laser nichts ist, was man durch „learning by doing“ oder ein paar Wochenendkurse lernen kann. Und es ist schon mal gar nichts, was einem freien Wettbewerb ohne Regulierung unterworfen werden sollte. Folgen wären unweigerlich ein Preiskampf mit Dumpingangeboten oder Sonderaktionen nach dem Motto „Zwei Tattoos entfernen – nur eins bezahlen.“
Es geht vor allem darum, die Gesundheit derjenigen zu schützen, die darauf vertrauen, dass die Tattoo-Entfernung ohne jegliche Beeinträchtigung durchgeführt wird. Wenn das bedeutet, dass ohne Sachkundenachweis oder Approbation nichts mehr geht, dann ist das vielleicht genau der Schritt, der dafür sorgt, dass auf eine Behandlung nicht das böse Erwachen folgt.